Verein
Feuerwehr ≠ Feuerwehr
Wichtig ist zunächst, dass der Verein „Freiwillige Feuerwehr Sprendlingen 1879 e.V.“ nicht mit der „öffentlichen Einrichtung“ Freiwillige Feuerwehr Dreieich-Sprendlingen verwechselt wird.
Während im Bereich der öffentlichen Einrichtung das alltägliche aktive Einsatzgeschehen bzw. die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr im Mittelpunkt steht, fördert und repräsentiert der Verein eher die ideellen Werte.
Grundsätzlich verfolgt der Verein generell und insbesondere mit seinen finanziellen Mitteln gemäß seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Gemeinnützigkeit unseres Vereins ist vom Finanzamt Langen anerkannt und bestätigt.
Wir fördern unseren Nachwuchs
Der Verein kümmert sich um unsere Präsenz in der Öffentlichkeit, auf Festen, beim Tag der Feuerwehr, in der Zeitung und in den sozialen Medien.
Wir unterstützen die Arbeit der Einsatzabteilung, der Jugendfeuerwehr und der Ehren- und Altersabteilung finanziell und ideell.
Jedermann kann Mitglied im Förderverein werden
Wie auch Sie die Vereinsarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Sprendlingen unterstützen können, lesen Sie im Abschnitt Unterstützen.
Organisation
Unterstützen
Helfen kann jeder!
Sie können oder wollen kein aktives Mitglied der Einsatzabteilung sein, möchten uns aber trotzdem unterstützen? Dann werden Sie förderndes Mitglied im Verein Freiwillige Feuerwehr Sprendlingen 1879 e.V.
Alle Einnahmen aus Aktionen, Förderbeiträgen und sonstigen Veranstaltungen werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke des Brandschutzes eingesetzt. Wir sind vom Finanzamt Langen als gemeinnützig anerkannt.
Der Feuerwehrverein stellt nicht nur die aktiven Feuerwehrmitglieder, sondern fördert, betreut und unterstützt den Brand- und Katastrophenschutz, die Brandschutzerziehung, die Jugendarbeit, die Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr, die Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte, sowie den Austausch feuerwehrtechnischer Erfahrungen.
Das Geld kommt den Zwecken des Brandschutzes zu Gute und wird unter anderem für folgende Anschaffungen verwendet:
- zweckgebundene Anschaffungen
- Die Grundausstattung ergänzende Ausrüstungsgegenstände
- Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit
- Veranstaltungen zur Mitgliederwerbung